Bremsbeläge Pagid S2406 RSL1,RSL19,RSL29

PAGID
Referenz: PA-2406-RSL.29
Lieferantenreferenz: S2406R29001

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Pagid RSL Bremsbeläge Gelb

Pagid RSL1 Anwendung:
Werden in GTs, Tourenwagen und Langstreckenprototypen verwendet. Wegen ihrer hohen Reibung und guten Modulation werden sie auch bei Sprintrennen eingesetzt.
Beschreibung:
RSL 1 ist eine harzgebundene Komponente mit niedrigem Metallgehalt, die Stahl- und Aramidfasern enthält und eine sehr hohe Hitzebeständigkeit aufweist. Sie hält das Reibungsniveau über einen breiten Temperaturbereich konstant. Die geringe Verschleißrate und die geringe Aggressivität gegenüber den Bremsscheiben machen diese Komponente zur idealen Wahl für Langstreckenrennen. RSL 1E wurde in Bezug auf die Lebensdauer, die Dosierbarkeit und die Bremsstabilität bei hohen Temperaturen weiter verbessert. Darüber hinaus weist RSL 1E die niedrigste Verschleißrate im Sortiment von PAGID Racing für Langstreckenrennen mit hoher thermischer Belastung auf.

Pagid RSL19 Anwendung:
Verwendung auf der Hinterachse in Kombination mit RSL 1 und RSL 2 auf der Vorderachse für schwerere Autos (GT3/GTE). Verwendung an der Vorderachse für leichtere GT- und Touring-Fahrzeuge.
Beschreibung:
RSL 19 ist ein Material mit geringem Metallgehalt, das durch ein Harz gebunden ist, das Stahl- und Aramidfasern enthält. Es hält das Reibungsniveau über einen breiten Temperaturbereich konstant. Das Material hat sehr gute Dosierungs- und Löseeigenschaften der Bremsen.

Pagid RSL29 Anwendung:
Sehr beliebt bei Clubrennen und Renntagen auf der Rennstrecke, Trackdays. GT-Fahrzeuge, Tourenwagen und Prototypen für Ausdauerrennen. Aufgrund seiner hervorragenden Modulationseigenschaften (Dosierung) wird RSL 29 auch bei Sprintrennen eingesetzt.
Beschreibung:
RSL 29 hat sehr gute Modulations- und Freisetzungseigenschaften. Es handelt sich um ein kunstharzgebundenes Material mit niedrigem Metallgehalt, das Stahl- und Aramidfasern enthält. Das Reibungsniveau des Materials bleibt konstant auf einem niedrigen Durchschnittsniveau. Ein weiterer Vorteil ist die leichte Einfahrbarkeit.

Produkte zur Veränderung von Fahrzeugen für Wettbewerbszwecke können dazu führen, dass deren Verwendung auf öffentlichen Straßen untersagt ist, sofern sie die in der Typgenehmigung der zuständigen Behörden angegebenen Fahrzeugeigenschaften wesentlich verändern (Geräuschpegel, Schadstoffemissionen, Höchstgeschwindigkeit, Reifendimensionen usw.).

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