Forge-Direkte-Lenkung-Kit für Volkswagen Up! 1.0 GTi / TSi mit Schaumstofffilter

FORGE MOTORSPORT
Referenz: FO-FMINDK30.R
Lieferantenreferenz: FMINDK30-BLA-RED-NO

Farbe

Preis: CHF 327,00 Steuern inbegriffen
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Dieses Ansaugsystem von Forge Motorsport mit Schaumstofffilter ist für den VW Up 1.0 TSI und GTI bestimmt. Das Ansaugsystem umfasst ein maßgefertigtes Aluminiumgehäuse mit schwarzer Verkleidung aus Pulverbeschichtung für ein originalgetreues Erscheinungsbild und eine widerstandsfähige Oberfläche. Dieses erfüllt eine doppelte Funktion, indem es den Filter vor Wärmeentwicklung schützt.

Da der Motorraum des VW Up sehr kompakt ist, hatte das Entwicklungsteam von Forge enorme Schwierigkeiten, einen geeigneten Einbauort für einen Ersatz-Ansaugsatz zu finden.

Mit Leistungssteigerungen von 5 bhp und 6 lb/ft Drehmoment über den gesamten Drehzahlbereich liefert dieses Einlaßsystem hervorragende Leistungsergebnisse – ganz zu schweigen von dem unverwechselbaren Klang, den dieses Einlaßsystem dem kleinen, kraftvollen 1,0-Liter-Motor verleiht. Bei neu abgestimmten Fahrzeugen sind natürlich noch größere Leistungssteigerungen zu erwarten.

Der Forge-Silikonschlauch verfügt über einen größeren Innendurchmesser und eine glatte Innenoberfläche, was einen optimalen Durchfluss gewährleistet.

Die Konstruktion dieses Schlauchs wurde so konzipiert, dass sie die Originalausstattung übertrifft, und wertet jeden Motorraum sowohl technisch als auch optisch auf.

Lebenslange Garantie*

Der Filter wird von Pipercross nach den Vorgaben von Forge hergestellt

Waschbares und wiederverwendbares Design.

Mehrschichtige Schaumstofftechnologie mit unterschiedlichen Dichten.

Entworfen und hergestellt in Großbritannien.

Steigerung von Motorleistung und motordrehmoment bei gleichzeitigem, hervorragendem Schutz vor dem Eindringen von Schmutz und Staub.

Entwickelt, um über einen längeren Zeitraum einen höheren Durchfluss zu gewährleisten.

Produkte zur Veränderung von Fahrzeugen für Wettbewerbszwecke können dazu führen, dass deren Verwendung auf öffentlichen Straßen untersagt ist, sofern sie die in der Typgenehmigung der zuständigen Behörden angegebenen Fahrzeugeigenschaften wesentlich verändern (Geräuschpegel, Schadstoffemissionen, Höchstgeschwindigkeit, Reifendimensionen usw.).

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